Ausbildung

Abschlüsse

An der Beruflichen Oberschule kann neben der Fachhochschulreife auch die fachgebundene Hochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Die Flexibilität der Beruflichen Oberschule zeigt sich darin, dass je nach Ausbildungsdauer unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden können. Schüler/-innen können je nach Zielen und Fähigkeiten individuell entscheiden, wie sie ihre schulische Laufbahn gestalten und welchen Abschluss sie anstreben. In jeder unserer Ausbildungsrichtungen kann jeder der folgenden Schulabschlüsse erlangt werden.

Schüler, die die Abschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 12 mit Erfolg ablegen, erhalten das Zeugnis der Fachhochschulreife (Fachabitur). Es berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (unabhängig von der Ausbildungsrichtung).

Studienbewerber, die keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben beziehungsweise eine, die nicht ihrer Ausbildungsrichtung entspricht, müssen vor Studienbeginn an den meisten Fachhochschulen in Bayern eine mindestens sechswöchige, dem gewählten Studiengang entsprechende Vorpraxis nachweisen. Für bestimmte Studiengänge sind weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Fachhochschulen.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife gilt auch als Voraussetzung für die Ausbildung der Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Wer eine solche Laufbahn anstrebt, muss außerdem die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Teilnahme an einem Ausleseverfahren u.a.).

Auskünfte hierzu erteilen die für die jeweilige Laufbahn zuständigen Staatsministerien und die Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses.

Schüler, welche die Abschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 13 mit Erfolg ablegen, erhalten das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife (Abitur).

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu den durch die Ausbildungsrichtung festgelegten Studiengängen an Universitäten. In Bayern richten sich diese Studienberechtigungen nach der Qualifikationsverordnung, in den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976.

Die fachgebundene Hochschulreife schließt in Bayern auch die uneingeschränkte Fachhochschulreife ein.

Durch den zusätzlich zur fachgebundenen Hochschulreife erbrachten Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangt man die allgemeine Hochschulreife, die zum Studium aller Studiengänge an Universitäten berechtigt. Dieser Abschluss ist einem am Gymnasium abgelegtem Abitur gleichwertig.