Inklusion an der Beruflichen Oberschule Bayreuth

Wir wollen Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedarfen mit all unseren zur Verfügung stehenden Mitteln so unterstützen, dass diese die bestmögliche Ausbildung bei uns erhalten können. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gibt es bei uns ein durchdachtes Inklusionskonzept. Dieses sieht vor, dass zunächst die Ersterfassung der Förderbedarfe erfolgt und versucht diese durch geeignete Maßnahmen individuell zu berücksichtigen. 

Unterstützung vor/nach der Anmeldung  

Wenn Sie überlegen sich bzw. Ihr Kind an der Beruflichen Oberschule Bayreuth anzumelden, empfiehlt es sich, sich schon frühzeitig mit dem Inklusionsteam in Verbindung zu setzen. Gerne beraten wir Sie bei der Frage, mit welchen Unterstützungsmöglichkeiten Sie an unserer Schule rechnen können.   

Nach der Anmeldung ist es unser Ziel, alle wichtigen Schritte zu planen, um Ihnen bzw. Ihrem Kind im September einen möglichst reibungslosen Start bei uns an der Schule zu ermöglichen. Dabei unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung eines Nachteilsausgleiches bzw. Notenschutzes und organisieren ggf. einen Austausch mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst. 

Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz rechtzeitig stellen 

Wenn Sie eine Maßnahme des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes aufgrund einer dauerhaften Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung beantragen möchten, reichen Sie bitte bis spätestens zum 30.04 vor Beginn des Schuljahres die benötigten Dokumente ein. Bitte schicken Sie dazu folgende Unterlagen mit dem Vermerk „dauerhafte Beeinträchtigung“ an das Sekretariat der Schule oder geben Sie diese in einem geschlossenen Umschlag persönlich dort ab: 

  • Ausgefülltes Antragsformular auf „Gewährung von Maßnahmen bei Leistungserhebungen für dauerhaft beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler“
  • Bescheid über bereits in der vorherigen Schule gewährte Unterstützungsmaßnahmen 
  • Unterlagen, aus denen Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung hervorgehen.
    Dies können sein:
    – MSD-Gutachten (Gutachten des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes)
    – Schwerbehindertenausweis einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide
    – Fach- oder amtsärztliches Attest 

In der Regel ist es sinnvoll, die Maßnahmen vor der Beantragung nochmals mit uns abzustimmen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Fragen zum Antrag. 

Hinweis: Den entsprechenden Antrag geben Sie bitte direkt und vollständig im Sekretariat ab. Details erfahren Sie bei unserer Sekretärin Frau Oberst. 

Sollten Sie weitere Fragen haben oder vorab Klärungsbedarf bestehen, erreichen Sie das Inklusionsteam unter thamm.matthias@schule.fosbos-bayreuth.de