Gesetze und Ordnungen

 

  • BayEUG
    Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
  • BayScho
    Schulartübergreifende Regelungen sind in der Bayerischen Schulordnung geregelt.
  • FOBOSO
    Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Unterrichtszeiten

 

  • Montags bis freitags findet in jeder Jahrgangstufe von 8.00 Uhr bis 12.55 Uhr Unterricht statt.
  • Montags bis donnerstags findet zusätzlich (je nach Jahrgangsstufe an 2-4 Tagen) Nachmittagsunterricht statt.
  • Der Freitagnachmittag ist ausschließlich freiwilligen Wahlfächern vorbehalten.