Eignungsprüfung und Aufnahmeprüfung

Eignungsprüfung BOS und FOS

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in Mathematik,
Deutsch oder Englisch keine Note nachweist, muss sich in allen drei Fächern einer Eignungsprüfung unterziehen.

 

Die Eignungsprüfung gilt als bestanden, wenn

1.     in sämtlichen Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde oder

2.     die Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch

    a)         mindestens die Note 2 in einem der anderen beiden Fächer oder

    b)         mindestens die Note 3 in den beiden anderen Fächern.

 

Beispiele für Eignungsprüfungen

Deutsch:

Englisch:

Aufnahmeprüfung (FOS Gestaltung)

Für die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Gestaltung ist zusätzlich eine unmittelbar vorausgehende Aufnahmeprüfung abzulegen, in der die bildnerisch-praktischen Fähigkeiten des Bewerbers nachzuweisen sind. Zu den von der Schule gestellten Themen sind zwei Arbeiten (eine Arbeit nach der Wirklichkeit und eine aus der Vorstellung) anzufertigen. Die Arbeitszeit für jede Aufgabe beträgt 120 Minuten.

 

Beispiele für Aufnahmeprüfungen