Zweite Fremdsprache
Mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache kann zusätzlich zur fachgebundenen Hochschulreife die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Der Nachweis der notwendigen Fremdsprachenkenntnisse kann erbracht werden durch
- den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in vier aufeinanderfolgenden Jahren der allgemeinbildenden Schulen oder
- den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten Unterricht im Wahlpflichtfach Spanisch oder Italienisch der Fachoberschule gemäß Stundentafel oder
- die mit mindestens ausreichendem Erfolg abgelegte externen Ergänzungsprüfung (Anmeldung bis 1. März des Prüfungsjahres der Klasse 13 über das Sekreteriat).
Ein Antrag auf Anerkennung der zweiten Fremdsprache durch den Unterricht an Zubringerschulen muss in der 13. Klasse schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden.
Über 560 Millionen Menschen können nicht irren – es gibt zahlreiche Gründe Spanisch zu lernen!
Spanisch ist eine der meistgesprochenen Sprachen der Welt: als Muttersprache vieler Menschen, offizielle Sprache in zahlreichen Ländern und Arbeitssprache in internationalen Organisationen.
Spanischkenntnisse eröffnen den Schüler/-innen Zugang zum spanischen Sprachraum, der von wachsender wirtschafts- und geopolitischer Bedeutung ist, und können ihnen somit auch beruflich von Nutzen sein.
Das Wahlpflichtfach Spanisch wird vierstündig unterrichtet und in Jahrgangsstufe 13 weitergeführt. Ziel des Unterrichts im Wahlpflichtfach Spanisch ist der Erwerb von Sprachkompetenzen, die den Schüler/-innen helfen, neben Alltagssituationen auch Situationen aus der beruflichen Lebenswelt in der Fremdsprache zu bewältigen. Ebenso ist es ein Anliegen, Freude am Umgang mit der spanischen Sprache zu wecken und die Schüler/-innen dadurch zu lebenslangem Lernen zu motivieren. Darüber hinaus sollen sie geeignete Strategien erwerben, um ihre Spanischkenntnisse nach Bedarf selbstständig zu erweitern und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Dadurch erhalten sie die notwendige Flexibilität, um den Anforderungen einer zunehmend globalisierten Welt besser gerecht werden zu können.
So werden, vergleichbar mit dem Englischunterricht, folgende Bereiche geschult:
– das Hörverstehen
– das Leseverstehen
– die Sprechfertigkeit
– die Produktion von Texten
Beschreibung folgt.
Durch die sogenannte Ergänzungsprüfung können Schülerinnen und Schüler eine zweite Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nachweisen, ohne den dazugehörigen Unterricht zu besuchen. Diese Option bietet sich in der Regel dann an, wenn diese Sprache die Muttersprache der Schülerin/des Schülers ist.
Zweite Fremdsprachen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sind:
- Französisch
- Latein
- Italienisch
- Spanisch
- Russisch
Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt eigenständig und unabhängig vom Schulunterricht. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat. Weitere Informationen über die externe Ergänzungsprüfung finden Sie hier
Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung erfolgt über das Sekretariat.
Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Franziska Hofmann.